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§ 1 Allgemeines
Angebote, Auftragsbestätigungen, Verkäufe, Lieferungen
und sonstige Dienstleistungen erfolgen ausschließlich nach
Maßgabe dieser nachstehend ausgedruckten Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden,
insbesondere auch im Falle mündlicher oder telefonischer
Abruf- und Folgeaufträge. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird ausdrücklich
widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden.
§ 3 Preise
Soweit nichts anderes geregelt ist, sind diejenigen Preise verbindlich,
die in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
§ 4 Lieferzeit
1.
Liefertermine oder -fristen, die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
vereinbart werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.
Verzögern sich die vereinbarten Liefertermine, so steht dem
Auftraggeber nur dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn
sie seitens der SLK GmbH zu vertreten sind.
§ 5 Mängelgewährleistung
1.
Sind die vertragsgegenständliche Lieferungen und Dienstleistungen
mit einem Fehler behaftet, der den Wert oder die Tauglichkeit
zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufhebt oder mindert, so hat die SLK GmbH nach Ihrer
Wahl das Recht zur Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung.
2.
Soweit die SLK GmbH zu Mängelbeseitigung / Ersatzteillieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage ist, insbesondere sofern sich
dies auf Gründen verzögert, die die SLK GmbH zu vertreten
hat oder sofern in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung
/ Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der AG nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
3.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des AG - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
Die SLK GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; Insbesondere haftet
die SLK GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des AG.
4.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gelten nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gelten
ferner dann nicht, wenn der AG wegen des Fehlers der zugesicherten
Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
gem. den §§ 463,480, Abs. 2, BGB geltend macht.
5.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet
ab Übergabe. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und
gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht
werden kann.
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§ 6 Eigentumsvorbehalt
1.
Die SLK GmbH behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des AG, Insbesondere bei Zahlungsverzug ist die SLK
GmbH berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In
der Zurücknahme durch die SLK GmbH liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn die SLK GmbH hätte dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes
durch die SLK GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Die SLK GmbH ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes
zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeiten des AG - abzüglich angemessener Verwertungskosten
- anzurechnen.
2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat der
AG die SLK GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann.
§ 7 Zahlungen
1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten
schriftlichen vertraglichen Abreden nichts anderes ergibt, ist
der vereinbarte Kaufpreis / Werklohn ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der vereinbarte Kaufpreis / Werklohn ist spesenfrei auf das Konto
der SLK GmbH zu überweisen.
2.
Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn die SLK GmbH über
den Betrag verfügen kann. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung
erst dann erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und gutgeschrieben
ist.
3.
Die SLK GmbH ist berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 8 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Als Gerichtsstandort ist - soweit gesetzlich zulässig - Karlsruhe
(Baden - Württemberg) vereinbart. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht.
§ 9 Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die
übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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